Neuer Standard bei Gasanlagen

Neuer Standard bei Gasanlagen

1. April 2020 Aus Von Jörg Nullmeyer
Der Außenanschluss ermöglicht bei 50 mbar auch den Betrieb von Gasgrills.

Der Außenanschluss ermöglicht bei 50 mbar auch den Betrieb von Gasgrills.

Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht. Dort sind die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Grund für die Änderung war, dass die Regularien für die Gasprüfung neu erstellt werden sollen. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) rät allerdings dringend davon ab, auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten.

Druckerhöhung geplant

Jetzt scheint Bewegung in das Vorhaben zu kommen. Aktuell laufen die Gasanlagen in Reisemobilen und Wohnwagen mit einem Betriebsdruck von 30 Millibar. Früher war der Strandarddruck in Freizeitfahrzeugen 50 Millibar. Ältere Reisemobile verfügen immer noch über solche Anlagen. Es gilt Bestandsschutz.

Auch Durchlauferhitzer lassen bei 50 mbar betreiben. (Foto: Truma)

Auch Durchlauferhitzer lassen bei 50 mbar betreiben. (Foto: Truma)

Wie jetzt inoffiziell aus dem „Arbeitskreis Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen“ zu vernehmen war, planen Regierung und der Deutsche Verband Flüssiggas eine Novellierung der aktuellen Vorschriften. Zukünftig sollen die Fahrzeuge wieder mit 50 Millibar-Anlagen ausgestattet werden. Dafür sprechen mehrere Gründe:

    1. Externe Gasgeräte wie Grill und Heizpilze werden mit einem Druck von 50 Millibar betrieben. Mit dem neuen Standard ließen sich diese Geräte direkt per Gas-Außenanschluss mit dem Fahrzeug verbinden. Das Tragen der Gasflaschen würde dadurch entfallen.
    2. Durch den höheren Druck lassen sich höhere Durchflussmengen realisieren. Bei den aktuellen Anlagen mit 30 Millibar lassen sich Gasheizungen bis zirka 7 Kilowatt betreiben. Bei 50 Millibar ist eine Leistung bis knapp 12 Kilowatt möglich. Gerade für größere Reisemobile und Wohnwagen ist diese Leistungsreserve beim Wintercamping interessant. Außerdem lassen sich verbrauchsstarke Geräte wie Durchlauferhitzer nutzen, für die der geringere Druck nicht ausreicht.

 

Europäische Lösung gesucht

Schafft zusätzliche Sicherheit - die Bruchsicherung am Gasschlauch. (Foto: GOK)

Schafft zusätzliche Sicherheit – die Bruchsicherung am Gasschlauch. (Foto: GOK)

Noch ist nicht sicher, ob die neuen Vorschläge umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld erklärt, dass sie eine europäische Lösung anstrebt. Brüssel hat in diesem Punkt bereits Zustimmung signalisiert. Mit der neuen europaweiten Regelung wäre dann auch eine Standardisierung der Anschlüsse möglich. Gerade für den Campingurlaub in Europa wäre die Einführung einer Tauschflasche für die gesamte EU eine Erleichterung. Zusätzlich wird in den Verhandlungen erörtert, ob eine Schlauchbruchsicherung zukünftig zwingend vorgeschrieben sein soll. Sie ist eine Voraussetzung dafür, die Gasanlage auch während der Fahrt betreiben zu dürfen.

Weitere Infos: www.dvfg.de