Österreich legt Hilfsprogramm für Campingplätze auf
1. April 2020Kein europäisches Land ist vom Tourismus so abhängig wie Österreich. 2018 betrug laut World Travel & Tourism Council (WTTC) der Beitrag des Tourismus zum Bruttoinandsprodukt 15,4 Prozent. Erst danach folgen die klassischen europäischen Urlaubsdestinationen Spanien, Italien und die Türkei. Relativ weit abgeschlagen liegt Deutschland. Mit nur 8,6 Prozent und damit etwas mehr als der Hälfte im Vergleich zu Österreich, trägt der Tourismus zum Bruttoinlandsprodukt bei. Kein Wunder also, dass die aktuellen Beschränkungen durch das Corona-Virus noch stärkere Auswirkungen bei unserem Nachbarn haben als bei uns.
Tourismus in Österreich stark betroffen
Neben der Gastronomie und Hotellerie sind natürlich auch die Campingplätze stark getroffen. Speziell die Saisonplätze sind auf die Einnahmen rund um Ostern angewiesen. Der Saisonauftakt macht bis zu 35 Prozent des Jahresumsatzes aus. Nach der Winterpause verfügen die Betreiber nur noch über eine geringe Liquidität. Im Sommer muss nicht nur das Geld für die Winterpause verdient werden, es fallen auch noch hohe Kosten für Inbetriebnahme, Wartung, Grünanlagen und ähnliches an.
Hilfsprogramm mit sofortiger Wirkung
Um ein größeres „Plätze-Sterben“ zu verhindern, hat die österreichische Bundesregierung ein Hilfsprogramm aufgelegt, das mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Danach sind im Jahr 2020 Campingplätze von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit. Im Detail bedeutet dies, das Unternehmen nach wie vor den Vorsteuerabzug nutzen können, die bisherigen 20 Prozent Mehrwertsteuer aber nicht mehr an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz will man damit den Campingplätzen ein Werkzeug zur Selbsthilfe geben. Es steht den Betreibern frei, ob sie den Betrag der gesparten Umsatzsteuer für eigene Zwecke nutzen oder die Preise senken, um im umkämpften europäischen Markt günstigere Preise für eine bessere Auslastung anbieten zu können.
Kurz, der in seinen politischen Lösungengerne auch unkonventionelle Wege geht, sieht einer möglichen Klage vor dem EuGH wegen versteckter Subvention gelassen entgegen.
„Für uns war es wichtig, einer der volkswirtschaftlich wichtigsten Branchen eine sinnvolle Hilfe zu Verfügung zu stellen. Der Verzicht auf Steuern verstößt nicht gegen das EU- und Wettbewerbsrecht. Üblicherweise ziehen die Regierungen der Mitgliedsstaaten den Verzicht auf Steuereinnahmen nicht in Betracht. Das ist aber deren Problem. Sobald die Plätze wieder freigegeben sind, profitieren sowohl Bürger als auch Betreiber von der neuen Regelung. Ich sehe das als bürgernahne Politik ohne bürokratische Hemmnisse.“, sagte Kurz in einer Stellungnahme.
Unklar ist bisher, ob die neue Regelung nur für Campingplätze oder auch für Reisemobilstellpätze gelten soll. Nach derzeitigem Stand sind nur die Beiträge für die Übernachtung betroffen. Für die Gastronomie auf den Campingplätzen gilt nach wie vor die normale Umsatzsteuerregelung. Dennoch erhofft sich die Bundesregierung, mit der Förderung des Campingtourismus auch den lokalen Handel und die Gastronomie zu unterstützen. Rund 50 Euro gibt ein Camper durchschnittlich pro Tag in der jeweiligen Gemeinde aus. Davon profitieren alle, vom Bäcker über den Einzelhandel bis zum Restaurant.
Weitere Infos: www.bundeskanzleramt.gv.at