Gasprüfung für HU derzeit nicht notwendig

Gasprüfung für HU derzeit nicht notwendig

29. Januar 2020 Aus Von Jörg Nullmeyer

Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt.

Bisher keine HU ohne Gasprüfung

Bisher galt: Fehlte bei der Hauptuntersuchung ein gültiger Nachweis der alle zwei Jahre anfallenden Prüfung der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug, wurde dies als schwerer Mangel eingestuft. Mit der jetzt vorliegenden Veröffentlichung im Verkehrsblatt wird diese Regelung bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) rät allerdings dringend davon ab, auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten.

Obwohl die Nachweispflicht für die Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde, ist und bleibt der Besitzer für die Sicherheit seines Wohnmobils verantwortlich. So lange nichts passiert ist damit alles in Ordnung. Kommt es aber zu einem Schaden und der gültige Nachweis einer Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 fehlt, können privatrechtliche Konsequenzen drohen.

Auf einigen Campingplätzen vorgeschrieben

Unabhängig von der Hauptuntersuchung verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Gasprüfung. Liegt diese nicht vor, kann es sein, dass die Zufahrt zum gewünschten Campingplatz verweigert wird und die Urlaubsfreuden getrübt werden. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite. Zusätzlich bietet eine regelmäßige Überprüfung auch ein zusätzliches Plus an Sicherheit – auch im eigenen Interesse.

Der Deutsche Verband Flüssiggas empfiehlt daher dringend, die Gasanlagen in den Freizeitfahrzeugen weiterhin von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen. Nur so seien Wohnmobilbesitzer im Schadensfall abgesichert und könnten zudem ungehindert jeden Campingplatz ihrer Wahl ansteuern.

Weitere Infos: www.dvfg.de