Reiseziele für böllerfreies Silvester

Reiseziele für böllerfreies Silvester

29. Dezember 2019 Aus Von Jörg Nullmeyer

Nicht nur für Tiere ist die Böllerei an Silvester eine Qual, auch viele Menschen verbringen den Jahreswechsel lieber an einem ruhigen Ort. Wer einen großen Bogen um die Böllerei machen will, sollte sich möglichst einen Platz fernab menschlicher Siedlungen suchen. Doch auch mitten in Deutschland gibt es ruhige Plätze.

 

Schreckschusswaffen auch mit Kleinem Waffenschein nicht erlaubt

Frei verkäufliche Schreckschusswaffen unterliegen auch an Silvester und Neujahr den gesetzlichen Regelungen und fallen nicht unter die allgemeine Erlaubnis zum Abbrennen von Böllern und Raketen zum Jahreswechsel. Wer also in der Öffentlichkeit mit diesen Waffen „nur so zum Spaß“ schießt oder mit Hilfe dieser Waffen beispielsweise Silvestermunition verschießt, verstößt womöglich gegen das Waffenrecht – sofern man er keine Sondererlaubnis zum Schießen vorweisen kann.

Spiekeroog nicht mehr böllerfrei

Absolut ruhig ging es auf Spiekeroog zu. Seit 2014 war Feuerwerk dort gänzlich verboten. Drei Insulaner haben dagegen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg Recht bekommen. Eine Beschwerde der Gemeinde Spiekeroog wies das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 28. Dezember 2018 zurück. Als autofreie Insel ist hier allerdings nur Urlaub ohne Reisemobil und Caravan möglich.

Relativ ruhige Mitternachtsspaziergänge am Strand dürften auf den Inseln Amrum, Pellworm, Föhr und Sylt möglich sein. Wegen der Brandgefahr der Reetdächer dürfen keine Raketen abgeschossen werden. Auf der Halbinsel Fischland-Darß ist die Böllerei nur noch am Strand und nur bei ablandigem Wind möglich. Auf Föhr darf im Wyker Hafen geknallt werden, auf Sylt in Hörnum.

National- und Naturparke

In den Schutzgebieten ist Feuerwerk grundsätzlich verboten, um die Tierwelt möglichst nicht zu stören. Das gilt für den Nationalpark Wattenmeer ebenso wie für den Nationalpark Harz. Verstöße gegen das ganzjährige Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Fachwerk statt Feuerwerk

Gerade in historischen Innenstädten herrscht häufig ein Verbot von Privatfeuerwerk. In vielen Städten ist es in den vergangenen Jahren zu Bränden mit Schäden im Millionenbereich gekommen. In den Altstädten und Ortskernen folgender Städte ist privates Feuerwerk verboten:

  • Quedlinburg
  • Goslar
  • Wustrow
  • Lüneburg (Altstadt)
  • Bremen (Marktplatz, Hafen, 1,5 um dem Flughafen)
  • Hannover (Altstadt)
  • Hildesheim
  • Celle
  • Hameln
  • Northeim
  • Göttingen (Innenstadt)
  • Düsseldorf (Altstadt)
  • Bad Gandersheim
  • Mühlhausen
  • Rudolstadt
  • Nordhausen
  • Bad Langensalza
  • Michelstadt
  • Tübingen
  • Duderstadt
  • Konstanz
  • Würzburg
  • Rothenburg ob der Tauber
  • Bernried

Auch an historischen Stätten wie dem Bamberger Domplatz, der Münchner Nymphenburg, der Kaiserburg in Nürnberg und der Festung Marienburg in Würzburg sind Feuerwerkskörper verboten. Außerhalb der Verbotszonen darf aber geböllert werden, ganz ruhig wird es daher nicht sein.

Böllerfrei im Ausland

Als erste begrüßen die Australier das neue Jahr. Hier sind private Feuerwerke komplett verboten. Dort veranstalten die Stadtverwaltungen häufig ein zentrales Feuerwerk. Australiens Initiative gilt einigen Ländern als Vorbild – auch in Europa.

Belgien

Wer Ruhe sucht ist hier falsch! In Belgien ist nicht nur der Verkauf sondern auch das Abrennen ganzjährig erlaubt. Allerdings unterliegen einzelne Böller einer Lautstärkebegrenzung, die mit 153 Dezibel aber recht hoch ausfällt.

Frankreich

In Paris gehören zum Jahreswechsel ein gutes Essen und ein guter Wein. In der Stadt der Liebe ist privates Feuerwerk verboten. Zum Jahreswechsel gibt es eine bunte Lasershow mit Illumination des Eiffelturms. Auch im Rest des Landes bleibt es in Ermangelung einer „Feuerwerks-Tradition“ häufig ruhig. Lediglich das Elsass dürfte durch seine Nähe zu Deutschland lauter sein. Grundsätzlich sind private Feuerwerke erlaubt.

Niederlande

Grundsätzlich darf nur noch von 18:00 bis 02:00 geböllert werden. Aber auch in den Niederlanden gibt es mittlerweile 56 Städte, die keine private Pyrotechnik mehr zulassen. Zu Silvester verzichten in diesem Jahr die fünf niederländische Ferienparks Landal Miggelenberg, Landal Hunerwold State, Landal Orveltermarke, Landal Duc de Brabant und Landal Strand Resort Nieuwvliet Bad ganz bewusst auf Raketen und Böller. Eventuelle Feuerwerke in der Nachbarschaft können selbstverständlich nicht ausgeschlossen werden. Laut dem niederländischen Nachrichtenportal NU.nl ist privates Feuerwerk an Silvester unter anderem in diesen Städten verboten: auf den Nordsee-Inseln Terschelling und Schiermonnikoog und unter anderem in den Städten Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Leiden, Noordwijk, Castricum, Alkmaar, Vlissingen, Maasdriel, Amersfoort, Zeewolde, Raalte, Groningen, Doetinchem und Goes. Auf der Nordseeinsel Vlieland stehe die Entscheidung noch aus, auch in Städten wie Harlingen, Zaanstadt, Rozendaal oder Tilburg.

Norwegen

Wann und ob geknallt werden darf, legen entsprechende Polizei-Verordnungen in den Regionen fest. Eine Ausnahmegenehmigung gilt im Allgemeinen am Silvesterabend in der Zeit zwischen 18 und 2 Uhr. In dicht besiedelten Gegenden sowie Waldgebieten darf weder geknallt noch anderes Feuerwerk gezündet werden. Wer Silvester in einer Gegend feiern will, wo nicht geknallt wird, dürfte in Norwegen genügend einsame Ferienhäuser im Wald oder den Bergen finden.

Österreich

In Wien herrscht ein striktes Feuerwerksverbot. Die Missachtung kann 3.600  Euro Strafe nach sich ziehen. Ein Feuerwerksverbot gilt in der Mehrzahl der österreichischen Gemeinden. Bereits seit 1974 gilt ein prinzipielles Verbot für die Verwendung von Kategorie F2 Feuerwerk im Ortsgebiet. Generell kann aber jeder Bürger für ein privates Feuerwerk im Ortsgebiet einen Bescheid beantragen, muss dann aber je nach Voraussetzungen und Örtlichkeiten mit durchaus kostspieligen und aufwändigen behördlichen Auflagen rechnen, wie sie bei Großevents üblich sind. Prinzipiell kann der Bürgermeister durch eine Verordnung zu gewissen Anlässen wie Silvester das Abbrennen von Feuerwerken im Ortsgebiet zulassen. Eine Generalerlaubnis für das Abbrennen im Ortsgebiet zu Silvester gibt es in Österreich nicht. Im Zweifelsfall sollte man im Rathaus des Orts nachfragen. Spätestens außerhalb der Ortschaften ist das Böllern erlaubt. Da hilft eigentlich nur eine Berghütte.

Italien

In Italien ist privates Feuerwerk in den Städten Venedig, Mailand, Siena und Turin verboten. In Venedig wird aber ein öffentliches Feuerwerk veranstaltet. Ansosnten ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt. Allerdings soll das Abbrennen verboten sein – was allerdings niemanden zu interessieren scheint.

Schweiz

Grundsätzlich darf privates Feuerwerk in der Schweiz abgebrannt werden. Allerdings haben die Eidgenossen versucht, die Lärm durch die eigentliche Böllerei zu reduzieren. Daher ist der Verkauf und die Verwendung von Bodenknallfeuerwerk generell verboten. Dafür wird in der Schweiz durch den freien Verkauf von Kategorie III Feuerwerk ab 18 Jahren mehr auf Effektfeuerwerk gesetzt.

In Polen, Tschechien und Luxemburg darf das Feuerwerk ganzjährig gekauft und abgebrannt werden. Hier dürften die Chancen auf ein möglichst ruhiges Sylvester schlecht sein.

Diese Liste ist sicherlich nicht komplett. Vor allem ist sie nicht verbindlich, da sich die Rechtssprechung in anderen Ländern kurzfristig ändern kann.